für eine starke Region

AP LU 4G beim Bund eingereicht

Agglomerationsprogramm Luzern der vierten Generation beim Bund eingereicht

 

Mit dem vierten Agglomerationsprogramm (AP LU 4G) packen der Kanton Luzern, der Regionale Entwicklungsträger LuzernPlus und der Verkehrsverbund Luzern die Siedlungs- und Verkehrsherausforderungen in der Agglomeration Luzern wiederum gezielt an und entwickeln so den Lebens- und Wirtschaftsraum weiter. Der Kanton Luzern hat das AP LU 4G dem Bund zur Prüfung eingereicht.

 

Das Agglomerationsprogramm Luzern der vierten Generation (AP LU 4G) wurde vom Kanton Luzern unter Co-Federführung des Regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlus und des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) erarbeitet. Es enthält Massnahmen mit Baubeginn zwischen 2024 und 2028, bietet aber auch einen Ausblick auf die Folgejahre. Zentraler Bestandteil und Grundlage für die Projekte ist das Zukunftsbild 2040. Es verdeutlicht die Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsstruktur, an der sich die Agglomeration künftig orientiert. «Das Programm fördert die Entwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets, dämmt den Ressourcenverbrauch ein, erhöht die Gesamtverkehrskapazität und verbessert die Verkehrssicherheit», sagt der Luzerner Regierungsrat Fabian Peter. «Die Agglomeration Luzern als Lebens- und Wirtschaftsraum wird damit weiterentwickelt und gestärkt.» André Bachmann, Präsident von LuzernPlus, stimmt dem bei: «Das Agglomerationsprogramm der vierten Generation ist für unsere Region sehr wichtig. Es zeigt mit dem Zielbild die Weiterentwicklung auf und wird für uns Leitidee für die künftige Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sein».

Gezielte Weiterentwicklung der drei früheren Generationen

Das AP LU 4G baut auf der Gesamtkonzeption der drei früheren Generationen auf und stellt eine gezielte Weiterentwicklung dar. Es enthält das aktualisierte Zukunftsbild 2040, den Handlungsbedarf, die differenzierten Teilstrategien sowie die verschiedenen (neuen oder weiterentwickelten) Massnahmen. Im Bereich Siedlung wurden insbesondere neue Schlüsselareale, namentlich Ortskerne und Transformationsgebiete ergänzt und die Umsetzungsplanung konkretisiert. Im Bereich Landschaft und Erholung wurden einerseits neue Massnahmen zu den Grünräumen und Vernetzungsachsen im Siedlungsgebiet aufgenommen. Andererseits wurden aus den bestehenden Landschaftsentwicklungskonzepten konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit zu den Naherholungsgebieten mit dem Fuss- und Veloverkehr abgeleitet. Im Verkehrsbereich wurden vor allem Massnahmen wie Gesamtverkehrsprojekte, Verkehrsmanagementprojekte, Gestaltung von Ortsdurchfahrten, multimodale Drehscheiben, die Dekarbonisierung der Busflotte sowie zahlreiche Fuss- und Veloverkehrsinfrastrukturen neu ergänzt.

Priorisierung der Massnahmen

Das Agglomerationsprogramm priorisiert die Massnahmen anhand ihrer Mitfinanzierbarkeit durch den Bund, ihrer Relevanz für die Agglomeration, ihres Reifegrads und ihres Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Die Massnahmen mit Baubeginn 2024-2028 (A-Massnahmen) kosten knapp 191 Millionen Franken. Davon entfallen rund 106 Millionen auf den Kanton Luzern – abgestimmt mit dem Bauprogramm für die Kantonsstrassen. 2 Millionen übernimmt der Kanton Schwyz, 83 Millionen die Gemeinden. Sofern der Bund das Agglomerationsprogramm gutheisst, kann davon je die Beteiligung des Bundes abgezogen werden. Die A-Massnahmen der drei bisherigen Agglomerationsprogramme Luzern unterstützte der Bund jeweils mit einem Beitragssatz von 35 Prozent.

Bund prüft Agglomerationsprogramm

Die vorliegende Fassung des Agglomerationsprogramms berücksichtigt die Rückmeldungen aus dem Mitwirkungsverfahren, das im Herbst 2020 durchgeführt wurde. Das Programm wurde von den Delegierten des Entwicklungsträgers LuzernPlus zustimmend zur Kenntnis genommen und vom Regierungsrat des Kantons Luzern unter Einbezug des Kantons Schwyz verabschiedet. Mit Blick auf die kommunal zu realisierenden Massnahmen haben zudem alle Gemeinden Absichtserklärungen unterzeichnet. Der Kanton hat das Agglomerationsprogramm nun dem Bund zur Prüfung eingereicht. Anschliessend geben National- und Ständerat die Bundesmittel für die vierte Generation der Agglomerationsprogramme frei.