Teilrichtplan Weiler
Bisher waren die Weilerzonen gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz den Bauzonen zugewiesen. Im Rahmen der Revision des kantonalen Richtplans hat der Bund den Kanton Luzern diesbezüglich angehalten, dies zu revidieren und die Weilerzonen den Nicht-Bauzonen zuzuweisen. Dies bedeutet, dass die Entwicklungsmöglichkeiten in den Weilerzonen sehr eng gefasst werden. Die in den Luzerner Weilerzonen häufig angewendeten „Neubaustandorte“ widersprechen gemäss Bund den Anforderungen an Weilerzonen. Diese sollen primär der erleichterten Umnutzung der bestehenden Bausubstanz durch nicht-landwirtschaftliche Nutzung dienen und nicht einer baulichen Entwicklung ausserhalb der Bauzone.
Bezeichnung | Stand | Perimeter |
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Teilrichtplan Weiler | 2018 | LuzernPlus |
- Regionaler Teilrichtplan Weiler - Richtplantext
- Regionaler Teilrichtplan Weiler - Karte