für eine starke Region

Siedlungslenkung 2030

Um die langfristige Siedlungsausdehnung zu lenken, die bestehenden Bauzonen möglichst optimal zu nutzen und die Zersiedlung zu vermindern, legt LuzernPlus die regionalen Siedlungsbegrenzungslinien im Verbandsgebiet behördenverbindlich fest.

Bezeichnung Stand Perimeter
Siedlungslenkung 2030 2015 LuzernPlus

Der regionale Teilrichtplan stützt sich auf folgende Vorgaben des Kantons und der Region:

  • Koordinationsaufgabe S1-3 des Richtplans des Kantons Luzern (2009)
  • Massnahme SA-1 Agglomerationsprogramms Luzern 2. Generation
  • Zukunftsbild der Region LuzernPlus 2030

Öffentliche Auflage

«Entlassung der Gemeinde Hildisrieden aus dem Regionalen Teilrichtplan Siedlungslenkung 2030»

Auf Antrag der Gemeinde Hildisrieden hat die Delegiertenversammlung von LuzernPlus den Austritt von Hildisrieden aus dem RET LuzernPlus per 31.12.2022 beschlossen. Die Gemeinde Hildisrieden wechselt zum RET Sursee-Mittelland.

Aufgrund des Verbandswechsels wird die Gemeinde Hildisrieden aus dem TRP SL von LuzernPlus entlassen. 

Der behördenverbindliche TRP Siedlungslenkung wird folgedermassen angepasst:

  • Das Gemeindegebiet von Hildisrieden wird aus der Richtplankarte entfernt.
  • Der Richtplantext wird keiner Änderung unterzogen.

13. Februar bis 14. März 2023: Öffentliche Auflage

Im Sinne von § 13 Abs. 2 des PBG liegen die Unterlagen während 30 Tagen, vom 13. Februar bis 14. März 2023 bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverbandes LuzernPlus öffentlich auf.

Personen, Organisationen und Behörden der betroffenen Gebiete können sich zu dieser Vorlage äussern (§ 6 und 13 PBG).

 

Dokumente zur öffentlichen Auflage:

Die Stellungnahmen sind schriftlich, mit Namen und Adresse versehen, bis spätestens 14. März 2023 (Datum des Poststempels) an die Geschäftsstelle des Gemeindeverbandes LuzernPlus einzureichen. 

Gemeindeverband LuzernPlus, Bahnhofstrasse 3a, 6030 Ebikon

Voraussichtlich weiterer Planungsablauf

  • Q2 2023: Beschluss Vorstand LuzernPlus zur Genehmigung DV
  • Q4 2023: Genehmigung an der Delegiertenversammlung LuzernPlus
  • Q2 2024: Genehmigung durch den Regierungsrat