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Fakultatives Referendum zum Regionalen Konzept «Landschaftspark Reuss»

Information zum fakultativen Referendum zum regionalen Konzept «Landschaftspark Reuss» – Frist von 60 Tagen ab Publikation vom 13. Januar 2024

 

Die Delegiertenversammlung von LuzernPlus hat das regionale Konzept «Landschaftspark Reuss» am 1. Dezember 2023 genehmigt.

Das regionale Konzept «Landschaftspark Reuss» ist ein Konzept im Sinn von § 3 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern sowie § 10 der Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern. Gemäss Artikel 10 der Statuten von LuzernPlus unterliegt das Konzept «Landschaftspark Reuss» dem fakultativen Referendum. Das Referendum kommt zustande, wenn das entsprechende Begehren von mindestens 3000 Stimmberechtigten oder von einem Drittel der Verbandsgemeinden gültig unterzeichnet ist. Das Referendum ist innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des referendumspflichtigen Beschlusses beim Vorstand des Gemeindeverbandes LuzernPlus, «Frohburg», Hauptstrasse 40, 6015 Luzern, einzureichen.

Die Planunterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverbandes LuzernPlus, LuzernPlus, «Frohburg», Hauptstrasse 40, 6015 Luzern öffentlich auf.

 

Luzern, 11. Januar 2024

Gemeindeverband LuzernPlus