Die Gesuche (inkl. vorgegebenem Deckblatt) sind als ein einziges PDF Dokument an kultur@luzernplus.ch einzureichen.
Wichtig:
- Das Deckblatt ist online auszufüllen und als erste Seite dem Gesuch beizufügen. Es finden sich darauf auch sämtliche Angaben zu den zusätzlich einzureichenden Unterlagen.
- Die Gesuchsdossiers sind knapp und präzise zu halten und zusätzliche Unterlagen als Anhang beizufügen. Bitte nur EIN PDF-Dokument einreichen.
- Speicherintensive Anhänge (Musik, Bilder, etc.) sind in den Gesuchsunterlagen auf einen externen Server (z.B. Dropbox, o.ä) zu verlinken.
- Unvollständige Gesuche werden abgelehnt.
- Sie erhalten in jedem Fall innert 14 Tagen eine Eingangsbestätigung. Sollte diese ausbleiben, bitten wir Sie um telefonische Kontaktaufnahme.
Gesuche, welche nach dem 31. August bei der Kulturförderung von LuzernPlus eingehen, werden abgelehnt.
Über den Entscheid informiert die Kulturförderung von LuzernPlus die Gesuchstellenden jeweils im Dezember. Wird ein Beitrag zugesprochen, ist die Unterstützung durch die Kulturförderung von LuzernPlus in den Informationsmitteln und Publikationen des Gesuchstellers mit Logo zu erwähnen.
Zugesprochene Beiträge werden jeweils automatisch im März ausbezahlt. Eine zusätzliche Abrufung des Beitrages ist nicht nötig.