Mattenhof Gebietsmanagement LuzernSüd
Mattenhof




Modell: Scheitlin Syfrig

 

Mattenhof

Über das städtische Grundstück sowie über die benachbarten Areale der Mobimo AG und der Gemeinde Kriens wurde im November 2008 ein Studienauftrag für einen späteren Gestaltungsplan durchgeführt. Zur Zeit stehen in diesem Gebiet zwei Szenarien im Vordergrund. Einerseits wurde eine Teilfläche durch die vorerwähnten Grundeigentümer dem Kanton als möglicher Standort für das neue Kantonsgericht angeboten. Ein definitiver Standortentscheid wurde durch den Kanton bis 2013 in Aussicht gestellt. Andererseits laufen zur Zeit, unter Federführung der Mobimo AG, Evaluationen zur Verpflichtung eines Investors zwecks Realisierung der restlichen Baufelder. Dazu haben die drei Grundeigentümer eine Absichtserklärung unterzeichnet, die das weitere Vorgehen für die Erarbeitung des Gestaltungsplans und die politischen Prozesse regelt.

Vom 13. Juni bis 12. Juli 2012 erfolgte die öffentliche Auflage des Gestaltungsplans "Mattenhof I" und "Sternmatt".

Das südliche Grundstück ("Mattenhof II") dient bis nach Beendigung der diversen „Allmendbauten“ als Veranstaltungsparkplatz und ist für diesen Zweck unentbehrlich. Eine Vermarktung kann frühestens ab 2014 angegangen werden.

 

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