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Betreuungsgutscheine für Kinderbetreuung Basismodell |
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Bei den Betreuungsgutscheinen handelt es sich letztlich um ein „technisches“ Auszahlungsmodell für Beträge der öffentlichen Hand an die Kinderbetreuungskosten von Familien. Die Gelder werden dabei direkt an die Eltern (Subjektfinanzierung) und nicht an die Betreuungsinstitution (Objektfinanzierung) ausbezahlt.
Zu welchen Bedingungen eine Auszahlung vorgenommen wird, kann grundsätzlich von jeder Gemeinde selber geregelt werden. Dies betrifft insbesondere die Gutscheinhöhen, welche gemäss dem einsetzbaren Budget festgelegt werden können. Auch können die sozialpolitischen Zielsetzungen frei gestaltet werden. Etwa ob Betreuungsgutscheine primär zur Verhinderung von Sozialhilfe eingesetzt werden, ob Mittelstandsfamilien ebenfalls anspruchsberechtigt sind oder ob ein Geschwisterbonus eingeführt wird.
Aus Sicht der Betreuungsinstitutionen und der Eltern sind jedoch möglichst einheitliche Abläufe in der Region anzustreben. Einheitliche Abläufe vereinfachen und verbilligen die Administration, sind kundenfreundlich und sind ein Beitrag zu einem einheitlichen Auftritt des Wirtschafts- und Lebensraums Luzern gegen aussen.
Zur Unterstützung der Gemeinden hat der Gemeindeverband LuzernPlus das Basismodell Betreuungsgutscheine definiert. Der Verband Luzerner Gemeinden VLG empfiehlt seinen Mitgliedern die Übernahme des Basismodells.
Den Mitgliedern des Gemeindeverbands LuzernPlus wird das Basismodell gratis zur Verfügung gestellt. Das Basismodell umfasst das Reglement sowie die verschiedenen Antragsformulare. - Muster Reglement Basismodell (Word-Dokument, 121 kb) |
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Gemeindeverband LuzernPlus | Riedmattstrasse 14 | 6031 Ebikon | Tel. 041 444 02 72 | info[at]luzernplus.ch |
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